Der E-Commerce eröffnet heutzutage für Verbraucher und für Anbieter in der EU neue Möglichkeiten. Die Schweiz ist natürlich technologisch an einer Spitze, jedoch der Schweizerkonsument ist echt spezifisch, er hat nicht das ausreichende Vertrauen… Das betrifft vor allem den Datenschutz und die vertraglichen Aspekte.
Man soll vor allem bemerken, dass die Schweiz in einem E-Commerce Bereich noch über kein spezifisches Gesetz verfügt. Gleichzeitig viele Besonderheiten des E-Commerce tatsächlich erschweren den Konsumenten klare, freie und überlegte Entscheidungen. Es fehlt zum Beispiel Verpflichtungen über vorvertraglichen Information, zum Beispiel über Identität eines Anbieters oder fehlt ein Widerrufsrecht, auch eine Gewährleistung ist tatsächlich nicht angemessen geregelt...
Schweiz wirklich problematisch ist auch eine Umsetzung von Pflichten und Rechten in dem Informationsbereich. Zwar verlangt die Kollektivgesellschaft (KIG) die Bekanntgabe der wesentlichen Produkteeigenschaften, in der Praxis jedoch ist es nur toter Buchstabe. Das KIG bildet auch nicht eine Grundlage für eine richtige Systemkontrolle unlauterer Bestimmungen (Vertragsbestimmungen).
In der Schweiz funktioniert also eine Rechtsunsicherheit. Der Datenschutz stützt sich tatsächlich auf das technologieneutral und abstrakt formulierte DSG. Es enthält gleichzeitig keine Artikel für Internet-Bereich. Das alles bedeutet, dass eine konkrete Auslegung von einzelnen Begriffen und Artikeln ist auf die Gerichtsentscheide tatsächlich angewiesen... Man soll dabei bemerken, dass eine richtige Aufsicht über Privatpersonen und Bundesorgane bezüglich DSG obliegt EDSB (einem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten). In einem E-Commerce hat er die Kompetenzen nicht ausgeschöpft… Der Datenschutz soll vor allem eine präventive Wirkung haben und würde von den Empfehlungen profitieren.
Wegen der Anonymität des Internets problematisch ist auch eine richtige Datensammlungen. Dagegen das Auskunftsrecht wird ziemlich gut eingehalten. Auf eine Anfrage ist einen Konsumenten normalerweise die gewünschte Information gegeben. Das Problem besteht aber darin, dass der Verbraucher in dem Internet nicht immer die Daten verfolgen kann und auch nicht immer weiß genau, welche Unternehmen die Daten in einer Datenbank in der Praxis führen… Man soll außerdem nicht vergessen, dass der Konsument nur bieten kann um eine Daten Korrigieren oder Vernichtung.
Außerdem, die Schweiz die Bekanntgabe von Daten in Länder erlaubt, welche tatsächlich einen gleichwertigen Datenschutz, aufweisen. Gleichzeitig, im Gegensatz zur Europäischer Union strebt die Schweiz bei Ländern ohne gleichwertigen Datenschutz keine vertragliche Regelung an. In dieser Situation, die Schweizer Unternehmen sollen also mit einzelnen Unternehmen (im Staat ohne gleichwertigen Datenschutz) einfach die Verträge handeln.
In der Praxis, hängt der Schutz des Schweizer Konsumenten (hinsichtlich der grenzüberschreitenden Aspekte) von der zuständigen Gerichte, von der Wahl eines anwendbaren Rechts und natürlich von dem Vollzug der richterlichen Anordnung ab...
Man soll außerdem bemerken, dass Konvention von Lugano und die Bestimmungen des Bundesgesetzes die Probleme hinsichtlich Begriffsbestimmung und Anwendung aufwerfen. Das bedeutet dagegen, dass der Schweizer Verbraucher die Möglichkeit einer Klage vor dem Gericht seines Wohnortes hat und untersteht einem Schweizer Recht. Dies hat zu einer Folge, dass er in echt vielen Fällen er weniger gut geschützt ist als ein europäischer Verbraucher…
Aufgrund der beschriebenen Lücken und einen Vollzugsproblemen, bleibt immer noch das mangelhafte Vertrauen des Schweizer Konsumenten bestehen. Das Potenzial des E-Commerce kann in dieser Situation nicht komplett ausgeschöpft werden...
Pola — RE: E-Commerce: Konsumentenschutzes in der Schweiz
Danny — RE: E-Commerce: Konsumentenschutzes in der Schweiz