Verbraucher (Konsumenten) sind eine Gruppe, die in vielen Gesetzgebungen in der EU besonders behandelt wird. Da es eine spezifische Gruppe ist, die rechtlichen Schutz benötig. In der Schweiz das Widerrufsrecht ist auch besonders geregelt, bedeutet dass, die Situation von Verbrauchern nicht immer tatsächlich günstig ist... Zwar besteht das Widerrufsrecht, jedoch nur dann, wenn ein Verkäufer es (aus eigenem Antrieb) gewährt. In einer solchen Situation müssen also die entsprechenden Bestimmungen in die Geschäftsordnung (auf der Website des Geschäfts - Webshop) aufgenommen werden. Im Allgemeinem, in der Gesetzgebung in der Schweiz gibt es kein Recht, ein Produkt nach einem Online-Kauf dem Verkäufer zurückzugeben. Der Betreiber (eines Webshops) kann dieses Recht freiwillig gewähren, das ist also keine rechtliche Verpflichtung. Im Fall, wenn der Verkäufer sich aber dafür entscheidet, soll dann folgende Punkte eindeutig festgeschrieben:
- Bestehen eines Widerrufsrechts,
- Rücktrittsfristen,
- eventuelle Modalitäten des Widerrufsrechts.
Dabei muss man auch wissen, dass das Widerrufsrecht besteht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Vor allem:
- Der Vertrag muss abgeschlossen worden sein:
- am Telefon,
- zuhause (oder in anderen Räumen),
- am Arbeitsplatz,
- in Verkehrsmitteln,
- auf öffentlichen Plätzen oder offener Straße.
- Der Vertrag muss außerdem betreffen:
- eine Dienstleistung,
- oder eine bewegliche Sache.
Gleichzeitig, besteht es aber kein Widerrufsrecht bei Verträgen, die in einem Laden abgeschlossen sind. Außerdem, ausdrücklich ausgeschlossen von einem Widerrufsrecht sind die Verträge, die wurden an verschiedenen Messen abgeschlossen.
Ganz anders als in der Schweiz, ist die Situation der Verbraucher in der Europäischen Union. Widerrufsrecht ist eine Verpflichtung. Der Widerruf muss also, gemäß Europäischer Gesetzgebung, von dem Käufer ausdrücklich erklärt werden und (am besten schriftlich). In der EU eine Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage - ab das Lieferdatum. Außerdem, die früher gezahlte Beträge sind nach Erhalt eines Widerrufs zu erstatten (innerhalb von 14 Tagen). In allgemeinem, hat man in der Europäische Union das Recht, binnen vierzehn Tagen (ohne Angabe von Gründen) einen Vertrag zu widerrufen. Eine Widerrufsfrist beträgt also vierzehn Tage ab das Lieferdatum. Um das Widerrufsrecht auszuüben, soll man normalerweise (mittels einer Erklärung oder Muster-Widerrufsformular) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, den Verkäufer zu informieren. Es ist aber nicht notwendig einen Muster-Widerrufsformular zu wenden, weil zu einer Wahrung der Widerrufsfrist es reicht, dass man eine allgemeine Mitteilung über die Ausübung eines Widerrufsrechts (vor Ablauf der Widerrufsfrist) absenden wird. Wenn man einen Vertrag widerrufen wird, dann muss man selbstverständlich auch die Waren unverzüglich (spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem man hat über den Widerruf dieses Vertrags informieren), zurückzusenden.
Sam — RE: Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU - die wichtigsten Unterschiede in den Vorschriften
Konsument in EU — RE: Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU - die wichtigsten Unterschiede in den Vorschriften