Die Schweiz als Lebensort hat eine echt gute Konnotation. Dieses Land wird vor allem als Ort für ein angenehmes und sicheres Leben assoziiert. In einem weltweiten Ranking im Jahr 2021 (der 20 beliebtesten Länder) lag die Schweiz schon auf Platz 4. Gleichzeitig aber, nach einer Unicef-Studie, belegt allerdings in einem Familienfreundlichkeit Bereich erst einen vorletzten Platz. Vor allem die Ausländer sind in der Schweiz steuerlich deutlich schlechter gestellt als Einheimische (man hat jedoch die Möglichkeit die Rechte zu erwehren). Außerdem die verheiratete Menschen mit gutem Einkommen zahlen viel mehr Steuern, als Nichtverheiratete.
Interessant ist auch, dass in der Schweiz die Ausländer sozialversicherungspflichtig mit weltweiten Erwerbseinkommen werden können, auch wenn sie nicht in der Schweiz ansässig sind, jedoch dort Einkommen haben. Es gibt dabei keine Obergrenze für das Einkommen (für die Rente allerdings schon).
Immobilien sind heutzutage fast überall teuer. In der Schweiz die Preise sind, im Vergleich zu anderen Ländern, jedoch noch teurer. Deswegen können Immobilien ausgerechnet aus sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Gründen zu dem finanziellen Prob. In der Schweiz funktioniert so genannte Lex Koller (als Schutz vor Überfremdung). Das Recht hat das Erwerbsmöglichkeiten von Immobilien durch Ausländer deutlich eingeschränkt. Ausländer können also nur bedingt Eigentum erwerben. Die Ausländer dürfen Ferienhaus oder ein Grundstück mit max. 1000 qm Größe, bzw. Wohnfläche mit max. 200 qm kaufen.
Manchmal versucht man jedoch die Beschränkung dadurch umgangen, dass man ein Nutzungsrecht den Ausländern verkauft (statt die Immobilie). In dieser Weise, ist der Investor jedoch nicht gesichert, weil sehr beschränkte Rechte hat. Es ist also tatsächlich nicht besonders günstige und sichere Lösung.
Um eine Wohnimmobilie in der Schweiz erwerben zu dürfen, muss man ansässig werden. Dazu soll man jedoch die bisherige Ansässigkeit (in einem anderen Land) aufgegeben werden. Das kann natürlich auch erhebliche Steuerfolgen bedeutet. Außerdem um einen Hauptwohnsitz in der Schweiz zu besitzen, muss man sich die meiste Zeit dort aufhalten und sich in der Gemeinde richtig integrieren…
In der Praxis, die Schweizer Bürger können sich also uneingeschränkt in der EU niederlassen, umgekehrt gibt es aber viele Einschränkungen. Die EU-Bürger haben, aufgrund der Verträge, eine Möglichkeit, sich in der Schweiz niederzulassen. Man muss aber entweder einen Arbeitsvertrag (mit einem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber) haben oder besitzen und nachweisen freie Mittel für einen Unterhalt in der Schweiz. EU-Bürgern wird normalerweise eine B - Bewilligung erteilt, dagegen anderen Ausländer benötigen eine C - Bewilligung.
Man soll gleichzeitig bemerken, dass nach einem Entscheid des Schweizer Bundesgerichts eine rechtmäßig erworbene Immobilie vererbt werden kann, auch im Fall, wenn der Erbe selbst nicht berechtigt war, die Immobilie zu kaufen. Wer die Immobilie erworben hat, ist bei einem Wegzug (oder Verlust einer Bewilligung) nicht verpflichtet die Immobilie zu verkaufen. Jedoch kann es passieren über einen Klageweg. Da das Grundbuchamt eine Klage zu einer „Herstellung rechtmäßigen Zustands in dem Grundbuch“ führen kann. Außerdem die Bank hat, sofern die Immobilie finanziert ist, auch ein Sonderkündigungsrecht.
Man braucht allerdings keine Bewilligung für einen Kauf in der Schweiz gewerblicher Immobilien.
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