- Kategorie: E-Commerce
- Autor: Redakteur
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Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU - die wichtigsten Unterschiede in den Vorschriften
Verbraucher (Konsumenten) sind eine Gruppe, die in vielen Gesetzgebungen in der EU besonders behandelt wird. Da es eine spezifische Gruppe ist, die rechtlichen Schutz benötig. In der Schweiz das Widerrufsrecht ist auch besonders geregelt, bedeutet dass, die Situation von Verbrauchern nicht immer tatsächlich günstig ist... Zwar besteht das Widerrufsrecht, jedoch nur dann, wenn ein Verkäufer es (aus eigenem Antrieb) gewährt. In einer solchen Situation müssen also die entsprechenden Bestimmungen in die Geschäftsordnung (auf der Website des Geschäfts - Webshop) aufgenommen werden. Im Allgemeinem, in der Gesetzgebung in der Schweiz gibt es kein Recht, ein Produkt nach einem Online-Kauf dem Verkäufer zurückzugeben. Der Betreiber (eines Webshops) kann dieses Recht freiwillig gewähren, das ist also keine rechtliche Verpflichtung. Im Fall, wenn der Verkäufer sich aber dafür entscheidet, soll dann folgende Punkte eindeutig festgeschrieben:
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